Zur Testier-und Geschäftsfähigkeit bei organischem Psychosyndrom am Beispiel des Schlaganfall-Patienten

...klargestellt, dass es keineswegs auf die Art einer geistigen Störung (Ätiologie) ankommt, sondern darauf, wie sie sich auf einzelne Komponenten des menschlichen Geistes auswirkt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung (1988; Nr 5; S 129-134)
VerfasserIn: Barolin, G S
Scheffknecht, J
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.67 Testament
347.65/.68 Erbrecht
3-056.34 Geisteskranke
Region:Österreich
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Bestandshinweis

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Österr Notariats-Zeitung (1988; Nr 5; S 129-134)