Arbeitsbereitschaft von Wächtern und Portieren : Rechtsansicht der Arbeiterkammer für Wien zu aktuellen Problemen

Die Tätigkeit von Portieren und Nachtwächtern wird häufig als typischer Fall von Arbeitsbereitschaft dargestellt. Diesbezüglich ist jedoch hervorzuheben, dass nicht eine bestimmte Bezeichnung des Arbeitsplatzes, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit entscheidend ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1988; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
061.1:331 AK: Wien
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-616550 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage