Arbeitsbereitschaft von Wächtern und Portieren : Rechtsansicht der Arbeiterkammer für Wien zu aktuellen Problemen

Die Tätigkeit von Portieren und Nachtwächtern wird häufig als typischer Fall von Arbeitsbereitschaft dargestellt. Diesbezüglich ist jedoch hervorzuheben, dass nicht eine bestimmte Bezeichnung des Arbeitsplatzes, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit entscheidend ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1988; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
061.1:331 AK: Wien
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Tätigkeit von Portieren und Nachtwächtern wird häufig als typischer Fall von Arbeitsbereitschaft dargestellt. Diesbezüglich ist jedoch hervorzuheben, dass nicht eine bestimmte Bezeichnung des Arbeitsplatzes, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit entscheidend ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog