Dienstverhältnis eines Religionslehrers einseitiger Entzug von Unterrichtsstunden : OGH 9 Ob A 71/87 v.16.9.1987
Auf das Dienstverhältnis zwischen Religionslehrer und Kirche ist das Angestelltengesetz - mangels besonderer Vereinbarung - nicht anzuwenden, weil es sich bei einer öffentlichen Volksschule nicht um eine Unterrichtsanstalt im Sinne des 2 Abs.1 Z.8 AngG handelt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1988; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371.12 Lehrer
37.05 Schulen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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