Entgeltanspruch eines Hausbesorgers bezüglich vereinbarter Säuberungsarbeiten, die bedingt durch Baustelle nicht erbracht werden können : OGH 9 Ob A 58/87 v.2.9.1987

Das Entgelt des Hausbesorgers nach 7 Abs.1 HBG ist bis zu einem gewissen Grad objektiviert und vom tatsächlichen Ausmass der Arbeitsleistung unabhängig. Es kommt dabei darauf an, ob der Hausbesorger die in den 3 und 4 Abs.1 HBG angeführten Dienstleistungen grundsätzlich zu erbringen hat, ohne dass a...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1988; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:647.213 Hausbesorger
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Entgelt des Hausbesorgers nach 7 Abs.1 HBG ist bis zu einem gewissen Grad objektiviert und vom tatsächlichen Ausmass der Arbeitsleistung unabhängig. Es kommt dabei darauf an, ob der Hausbesorger die in den 3 und 4 Abs.1 HBG angeführten Dienstleistungen grundsätzlich zu erbringen hat, ohne dass auf das tatsächliche Ausmass der Tätigkeit Bedacht zu nehmen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog