Der grüne Ruf nach Sühne unterstützt den starken Staat : Zur Auseinandersetzung um das Strafmass bei Vergewaltigungen in der Ehe: Ein Jahr ist genug und rechtspolitisch sinnvoll

Wenn die Mindeststrafe zwei Jahre beträgt, wird die Frau, die diese Strafe kennt, sehr lange zögern, ehe sie anzeigt. Zwei oder mehr Jahre für den Mann, für sich selbst Sozialhilfeabhängigkeit, für die Kinder: Heim insgesamt: Zerstörung der Familie, insbesondere für die Kinder.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1988)
VerfasserIn: Schumann, Karl F
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 16.08.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.54 Sexualverbrechen
176 Sexualethik
347.62 Eherecht
34.038 Rechtsprechung
340.134 Gesetzgebung
396.2 Frauen: Rechtsfragen
396 Frauenfrage
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
343.2/.7 Strafrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 343.54 Sexualverbrechen Dokument Nr. A-616487 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage