Wiedereinstellung nach gerechtfertigter Entlassung : OGH 9 Ob A 98/87 v.21.10.1987 - Kettendienstverhältnis und Ungültigkeit eines Verzichtes auf Einrechnung der vorherigen Dienstzeit für Abfertigungsansprüche

Eine unmittelbare Aufeinanderfolge von Dienstverhältnissen - sohin ein Kettendienstverhältnis - ist auch dann anzunehmen, wenn zwischen dem ersten und dem Beginn des zweiten Arbeitsverhältnisses nur drei Kalendertage (darunter nur ein Arbeitstag) liegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung Dokument Nr. A-615911 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage