Wiedereinstellung nach gerechtfertigter Entlassung : OGH 9 Ob A 98/87 v.21.10.1987 - Kettendienstverhältnis und Ungültigkeit eines Verzichtes auf Einrechnung der vorherigen Dienstzeit für Abfertigungsansprüche

Eine unmittelbare Aufeinanderfolge von Dienstverhältnissen - sohin ein Kettendienstverhältnis - ist auch dann anzunehmen, wenn zwischen dem ersten und dem Beginn des zweiten Arbeitsverhältnisses nur drei Kalendertage (darunter nur ein Arbeitstag) liegen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine unmittelbare Aufeinanderfolge von Dienstverhältnissen - sohin ein Kettendienstverhältnis - ist auch dann anzunehmen, wenn zwischen dem ersten und dem Beginn des zweiten Arbeitsverhältnisses nur drei Kalendertage (darunter nur ein Arbeitstag) liegen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog