Kreditschädigung durch Betriebsratsvorsitzenden : LG Klagenfurt 31 Cga 99/87 v.17.9.1987

Die Benachrichtigung der Presse von betrieblichen Vorgängen ist nicht in den Aufgabenbereich eines Betriebsrates einbezogen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
347.513 Schadenersatz
351.751 Presserecht: Berichtigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Benachrichtigung der Presse von betrieblichen Vorgängen ist nicht in den Aufgabenbereich eines Betriebsrates einbezogen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog