Bildnisschutz - Missdeutungen - Zustimmung - a.o. Revision : OGH 4 Ob 20/88 v.15.3.1988 - 'Lachen ist Gesund'
1. Das Gesetz lässt bei der Prüfung 'berechtigter Interessen' nach 78 UrhG bewusst einen Spielraum / 2. Berechtigte Interessen können dann verletzt sein, wenn die Möglichkeit von Missdeutungen gegeben ist / 3. Der Schutz des 78 UrhG entfällt, soweit die Zustimmung des Abgebildeten reicht....
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Veröffentlicht in: | Medien und Recht (1988; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
342.721 Persönlichkeitsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 1. Das Gesetz lässt bei der Prüfung 'berechtigter Interessen' nach 78 UrhG bewusst einen Spielraum / 2. Berechtigte Interessen können dann verletzt sein, wenn die Möglichkeit von Missdeutungen gegeben ist / 3. Der Schutz des 78 UrhG entfällt, soweit die Zustimmung des Abgebildeten reicht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |