Bildnisschutz - Missdeutungen - Zustimmung - a.o. Revision : OGH 4 Ob 20/88 v.15.3.1988 - 'Lachen ist Gesund'

1. Das Gesetz lässt bei der Prüfung 'berechtigter Interessen' nach 78 UrhG bewusst einen Spielraum / 2. Berechtigte Interessen können dann verletzt sein, wenn die Möglichkeit von Missdeutungen gegeben ist / 3. Der Schutz des 78 UrhG entfällt, soweit die Zustimmung des Abgebildeten reicht....

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medien und Recht (1988; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
342.721 Persönlichkeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:1. Das Gesetz lässt bei der Prüfung 'berechtigter Interessen' nach 78 UrhG bewusst einen Spielraum / 2. Berechtigte Interessen können dann verletzt sein, wenn die Möglichkeit von Missdeutungen gegeben ist / 3. Der Schutz des 78 UrhG entfällt, soweit die Zustimmung des Abgebildeten reicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog