Mitbestimmung bei Weitergabe von Leistungs-und Verhaltensdaten : BAG v.12.1.1988

Der Personalrat hat nicht mitzubestimmen, wenn die Dienststelle auf Ersuchen des Bundesrechnungshofs Schaublätter aus Fahrtenschreibern in von Bediensteten der Dienststelle gefahrenen Kraftfahrzeugen dem Bundesrechnungshof übersendet.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1988; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.07.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
331.15 Betriebsverfassung
35.081.74 Personalvertretung
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Personalrat hat nicht mitzubestimmen, wenn die Dienststelle auf Ersuchen des Bundesrechnungshofs Schaublätter aus Fahrtenschreibern in von Bediensteten der Dienststelle gefahrenen Kraftfahrzeugen dem Bundesrechnungshof übersendet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog