Verhältnis Privatgutachten zu Gerichtsgutachten : OGH 9 Ob S 21/87 v.2.9.1987

Massgebliche Bedeutung für den Bereich der gutachtlichen Äusserung kommt dem gerichtsärztlichen Sachverständigengutachten zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.69 Sachverständige, gerichtliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Massgebliche Bedeutung für den Bereich der gutachtlichen Äusserung kommt dem gerichtsärztlichen Sachverständigengutachten zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog