Entlassung nach Diebstahl und tätiger Reue : OGH 9 Ob A 37/88 v.16.3.1988
Tätige Reue erfordert sohin Rechtzeitigkeit, Freiwilligkeit und Vollständigkeit der Schadensgutmachung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Tätige Reue erfordert sohin Rechtzeitigkeit, Freiwilligkeit und Vollständigkeit der Schadensgutmachung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |