Bei Betriebsratswahlen nicht ausgeschlossen : Auch die Auszubildenden in den ausserbetrieblichen Ausbildungsstätten sind Arbeitnehmer
Auszubildende sind Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und dürfen deshalb aktiv wie passiv an Betriebsratswahlen teilnehmen, sofern sie 18 Jahre alt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Auszubildenden in einer betrieblichen oder in einer ausserbetrieblichen Ausbildungsstätte l...
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Veröffentlicht in: | Das ÖTV Magazin (1988; Nr 1)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.94 Arbeitnehmerschutz 351.83 Arbeitsrecht 331.152 Betriebsratswahlen 331.86 Ausbildung, betriebliche 331.817.4 Bildungsurlaub 377.4 Fortbildung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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