Berechtigung zu digitaler Telefonanlage : VGH 87/01/0033 v.13.1.1988

Bei der Prüfung der Installierung und Verwendung elektronischer Registrieranlagen für Telefongespräche steht nach 96 Abs.1 Z.3 ArbVG vor allem das Persönlichkeitsrecht auf Achtung des Fernsprechgeheimnisses im Mittelpunkt der Beurteilung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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