Mindestangleichung und Verbraucherrecht

Angleichung auf Gemeinschaftsebene nach Art.3h, 100, 100a und 235 EWG-Vertrag soll die aus den Unterschieden zwischen den einzelstaatlichen Gesetzgebungsorganen resultierende Handelshemmnisse beseitigen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Verbraucherrecht (3(1988)Nr.1 S.1-14)
VerfasserIn: Mortelmans, Kamiel
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
341.176 EG
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Angleichung auf Gemeinschaftsebene nach Art.3h, 100, 100a und 235 EWG-Vertrag soll die aus den Unterschieden zwischen den einzelstaatlichen Gesetzgebungsorganen resultierende Handelshemmnisse beseitigen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog