Vertragliche Bindung zum Antritt eines Postens : VGH 86/08/0194 v.12.2.1988 - Arbeitsplatzvermittlung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
Von einer vertraglichen Bindung, eine Beschäftigung bei einer Firma an einem bestimmten Tag antreten zu müssen, kann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitslose nur 'voraussichtlich Anfang Juli zu arbeiten beginnen könne, sollte er die Buchhalterprüfung bestehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.06.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Von einer vertraglichen Bindung, eine Beschäftigung bei einer Firma an einem bestimmten Tag antreten zu müssen, kann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitslose nur 'voraussichtlich Anfang Juli zu arbeiten beginnen könne, sollte er die Buchhalterprüfung bestehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |