Vertragliche Bindung zum Antritt eines Postens : VGH 86/08/0194 v.12.2.1988 - Arbeitsplatzvermittlung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz

Von einer vertraglichen Bindung, eine Beschäftigung bei einer Firma an einem bestimmten Tag antreten zu müssen, kann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitslose nur 'voraussichtlich Anfang Juli zu arbeiten beginnen könne, sollte er die Buchhalterprüfung bestehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Von einer vertraglichen Bindung, eine Beschäftigung bei einer Firma an einem bestimmten Tag antreten zu müssen, kann nicht gesprochen werden, wenn der Arbeitslose nur 'voraussichtlich Anfang Juli zu arbeiten beginnen könne, sollte er die Buchhalterprüfung bestehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog