Die Haftung für Rat, Auskunft und Vertretung durch Handels-und Arbeiterkammern

Zwischen den Kammern und ihren Mitgliedern besteht aufgrund der Zwangsmitgliedschaft ein gesetzliches Schuldverhältnis / Aufgabe der Kammern ist die Vertretung gemeinsamer Interessen ihrer Mitglieder, nicht jedoch unmittelbar die Vertretung individueller Interessen / Die Betreuung ist privatrechtlic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1988; Nr 3; S 73-82)
VerfasserIn: Reischauer, Rudolf
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
061.1:331 AK
061.1:380.15 Handelskammern
347.965.4 Rechtsberatung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zwischen den Kammern und ihren Mitgliedern besteht aufgrund der Zwangsmitgliedschaft ein gesetzliches Schuldverhältnis / Aufgabe der Kammern ist die Vertretung gemeinsamer Interessen ihrer Mitglieder, nicht jedoch unmittelbar die Vertretung individueller Interessen / Die Betreuung ist privatrechtlicher Natur. Amtshaftung scheidet aus / Die Zwangsmitgliedschaft ist einer ständigen Geschäftsverbindung und der damit verbundenen Haftung nicht vergleichbar / Unentgeltliche Auskünfte erfolgen idR als Faktum und nicht aufgrund eines Verpflichtungsverhältnisses.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog