Die Haftung für Rat, Auskunft und Vertretung durch Handels-und Arbeiterkammern
Zwischen den Kammern und ihren Mitgliedern besteht aufgrund der Zwangsmitgliedschaft ein gesetzliches Schuldverhältnis / Aufgabe der Kammern ist die Vertretung gemeinsamer Interessen ihrer Mitglieder, nicht jedoch unmittelbar die Vertretung individueller Interessen / Die Betreuung ist privatrechtlic...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1988; Nr 3; S 73-82)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
061.1:331 AK 061.1:380.15 Handelskammern 347.965.4 Rechtsberatung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zwischen den Kammern und ihren Mitgliedern besteht aufgrund der Zwangsmitgliedschaft ein gesetzliches Schuldverhältnis / Aufgabe der Kammern ist die Vertretung gemeinsamer Interessen ihrer Mitglieder, nicht jedoch unmittelbar die Vertretung individueller Interessen / Die Betreuung ist privatrechtlicher Natur. Amtshaftung scheidet aus / Die Zwangsmitgliedschaft ist einer ständigen Geschäftsverbindung und der damit verbundenen Haftung nicht vergleichbar / Unentgeltliche Auskünfte erfolgen idR als Faktum und nicht aufgrund eines Verpflichtungsverhältnisses. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |