Wichtig für Mütter der Geburtsjahrgänge 1907 bis 1911 : Öffentlicher Aufruf / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

Ab 1.10.1988 erhalten Mütter, die in den Jahren 1907 bis 1911 geboren sind, unter bestimmten Voraussetzungen für jedes von ihnen geborene Kind eine Kindererziehungsleistung. Das gilt auch, wenn das Kind nach der Geburt verstorben ist. Die Leistung wird voraussichtlich monatlich 28,-DM je Kind betrag...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Angestellten-Versicherung AV (35(1988)Nr.5)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
372 Kindererziehung
304 Sicherheit, soziale
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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