Die Kondiktionssperre nach 814 1.Alt. BGB : Wissenszurechnung gespeicherter Daten im Bereicherungsrecht?
Die Kondiktionssperre in 814 1.Alt BGB ist von rechtsgeschäftlichen Erklärungen zu unterscheiden sie stellt weder einen Verzicht noch ein Anerkenntnis dar / Das Merkmal des Wissens der fehlenden Leistungspflicht in 814 1.Alt. BGB stellt eine negative Geltungsanordnung für die condictio indebiti dar....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (1988; Nr 10; S 633-639)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.4 Vertragsrecht
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Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Kondiktionssperre in 814 1.Alt BGB ist von rechtsgeschäftlichen Erklärungen zu unterscheiden sie stellt weder einen Verzicht noch ein Anerkenntnis dar / Das Merkmal des Wissens der fehlenden Leistungspflicht in 814 1.Alt. BGB stellt eine negative Geltungsanordnung für die condictio indebiti dar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |