Die Kondiktionssperre nach 814 1.Alt. BGB : Wissenszurechnung gespeicherter Daten im Bereicherungsrecht?

Die Kondiktionssperre in 814 1.Alt BGB ist von rechtsgeschäftlichen Erklärungen zu unterscheiden sie stellt weder einen Verzicht noch ein Anerkenntnis dar / Das Merkmal des Wissens der fehlenden Leistungspflicht in 814 1.Alt. BGB stellt eine negative Geltungsanordnung für die condictio indebiti dar....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (1988; Nr 10; S 633-639)
VerfasserIn: Kohte, Wolfhard
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.4 Vertragsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Kondiktionssperre in 814 1.Alt BGB ist von rechtsgeschäftlichen Erklärungen zu unterscheiden sie stellt weder einen Verzicht noch ein Anerkenntnis dar / Das Merkmal des Wissens der fehlenden Leistungspflicht in 814 1.Alt. BGB stellt eine negative Geltungsanordnung für die condictio indebiti dar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog