Urheberrechtsschutz für Computerprogramme
Der wertvollste Teil des Programms, der Algorithmus, bleibt in jedem Fall ungeschützt. Allein mit der Aufnahme der Worte 'Programme für die Datenverarbeitung' in den Werkkatalog des 2 Abs.1 UrhG hat der Gesetzgeber die Aufgabe eines effektiven rechtlichen Schutzes für Computer-Software der...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1988; Nr 13; S 690-694)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
007.5 EDV 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!