Urheberrechtsschutz für Computerprogramme

Der wertvollste Teil des Programms, der Algorithmus, bleibt in jedem Fall ungeschützt. Allein mit der Aufnahme der Worte 'Programme für die Datenverarbeitung' in den Werkkatalog des 2 Abs.1 UrhG hat der Gesetzgeber die Aufgabe eines effektiven rechtlichen Schutzes für Computer-Software der...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1988; Nr 13; S 690-694)
VerfasserIn: Junker, Abbo
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
007.5 EDV
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht Dokument Nr. A-611234 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage