Urheberrechtsschutz für Computerprogramme

Der wertvollste Teil des Programms, der Algorithmus, bleibt in jedem Fall ungeschützt. Allein mit der Aufnahme der Worte 'Programme für die Datenverarbeitung' in den Werkkatalog des 2 Abs.1 UrhG hat der Gesetzgeber die Aufgabe eines effektiven rechtlichen Schutzes für Computer-Software der...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1988; Nr 13; S 690-694)
VerfasserIn: Junker, Abbo
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
007.5 EDV
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der wertvollste Teil des Programms, der Algorithmus, bleibt in jedem Fall ungeschützt. Allein mit der Aufnahme der Worte 'Programme für die Datenverarbeitung' in den Werkkatalog des 2 Abs.1 UrhG hat der Gesetzgeber die Aufgabe eines effektiven rechtlichen Schutzes für Computer-Software der Lösung nicht näher gebracht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog