863, 1444 ABGB : OGH 14 Ob 95/86 v.17.6.1986

Ein stillschweigender Verzicht des Arbeitnehmers (AN) auf unabdingbare Ansprüche während des aufrechten Bestehens des Arbeitsverhältnisses kann nicht schon bei blosser Unterlassung der Geltendmachung während eines längeren Zeitraumes angenommen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1988; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.045 Rechtsverzicht
331.2 Löhne
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 34.045 Rechtsverzicht Dokument Nr. A-611224 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage