932 und 1298 ABGB 343 und 345 HGB Art.8 Nr.2 EVHGB 503 ZPO : OGH 3 Ob 623/86 v.11.11.1987
Der Gläubiger einer fälligen Geldschuld hat auch bei einseitigen Handelsgeschäften schon bei leichtem Verschulden des Schädigers Anspruch auf Ersatz des die gesetzlichen Verzugszinsen übersteigenden wirklichen Schadens und entgangenen Gewinnes.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1988; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.7 Handelsrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche 336.77 Kredite 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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