932 und 1298 ABGB 343 und 345 HGB Art.8 Nr.2 EVHGB 503 ZPO : OGH 3 Ob 623/86 v.11.11.1987

Der Gläubiger einer fälligen Geldschuld hat auch bei einseitigen Handelsgeschäften schon bei leichtem Verschulden des Schädigers Anspruch auf Ersatz des die gesetzlichen Verzugszinsen übersteigenden wirklichen Schadens und entgangenen Gewinnes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1988; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.7 Handelsrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche
336.77 Kredite
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.7 Handelsrecht Dokument Nr. A-611183 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage