Die Nichtausschreibung öffentlicher Aufträge aus wettbewerbsrechtlicher Sicht
Rechtsfolge der Nichtausschreibung öffentlicher Aufträge durch die öffentliche Hand ist der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch / Die Entscheidung der öffentlichen Hand für die Nichtausschreibung öffentlicher Aufträge muss nicht als 'gerichtsfreier' Hoheitsakt hingenommen werden....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wettbewerb in Recht und Praxis (34(1988)Nr.5 S.291-295)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.712 Aufträge, öffentliche
347.776 Wettbewerbsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Rechtsfolge der Nichtausschreibung öffentlicher Aufträge durch die öffentliche Hand ist der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch / Die Entscheidung der öffentlichen Hand für die Nichtausschreibung öffentlicher Aufträge muss nicht als 'gerichtsfreier' Hoheitsakt hingenommen werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |