Die Nichtausschreibung öffentlicher Aufträge aus wettbewerbsrechtlicher Sicht

Rechtsfolge der Nichtausschreibung öffentlicher Aufträge durch die öffentliche Hand ist der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch / Die Entscheidung der öffentlichen Hand für die Nichtausschreibung öffentlicher Aufträge muss nicht als 'gerichtsfreier' Hoheitsakt hingenommen werden....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (34(1988)Nr.5 S.291-295)
VerfasserIn: Friedrich, Roland O
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.712 Aufträge, öffentliche
347.776 Wettbewerbsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Rechtsfolge der Nichtausschreibung öffentlicher Aufträge durch die öffentliche Hand ist der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch / Die Entscheidung der öffentlichen Hand für die Nichtausschreibung öffentlicher Aufträge muss nicht als 'gerichtsfreier' Hoheitsakt hingenommen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog