31 Arbeitnehmerschutzgesetz : VwGH 87/08/0240 v.25.2.1988 - Bevollmächtigter, Nachweis des Verschuldens

Bei der Bestellung eines Bevollmächtigten nach 31 Abs.2 ANSchG müssen die strengen Voraussetzungen des 9 Abs.4 VStG 1950 (z.B. die nachweisliche Zustimmung des Beauftragten) nicht eingehalten werden. Ein solcher Bevollmächtigter befreit den zur Vertretung nach aussen Berufenen - im Gegensatz zu eine...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:JUS Extra (1988; Nr 40)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsschutz Dokument Nr. A-610163 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage