Arbeitszeitgesetz : VwGH 88/08/0087 v.17.3.1988 - Schutz der Arbeitnehmer
Der Verwaltungsgerichtshof verneint in ständiger Rechtsprechung bei Verletzung von Vorschriften, die dem gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmern, zu deren Gunsten sie erlassen wurden, dienen, unter den sonstigen Voraussetzungen eines fortgesetzten Deliktes den Fortsetzungszusammenhang.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | JUS Extra (1988; Nr 40)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.05.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-610162 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |