Regierung Rocard will Streik-Straftarif aufheben : Erleichterung für Staatsbeamte

Aufhebung der 'Lex Lamassoure'. Diese Gesetzesbestimmung, die im März 1987 angenommen wurde, verfügt, dass für Staatsbeamte bei Streiks ein Lohnabzug von einem vollen Arbeitstag ('Lohndreissigstel') vorgenommen werden kann, auch wenn die streikbedingte Absenz vom Arbeitsplatz ein...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1988)
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 03.06.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
35.08 Dienst, öffentlicher
35.081.71 Beamtenrecht
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aufhebung der 'Lex Lamassoure'. Diese Gesetzesbestimmung, die im März 1987 angenommen wurde, verfügt, dass für Staatsbeamte bei Streiks ein Lohnabzug von einem vollen Arbeitstag ('Lohndreissigstel') vorgenommen werden kann, auch wenn die streikbedingte Absenz vom Arbeitsplatz eine Stunde nicht überschreitet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog