Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden : BGH v.10.12.1987

Die öffentliche Hand haftet nach geltendem Recht nicht für die neuartigen (emittentenfernen) Waldschäden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (1988; Nr 8; S 478-482)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51:352/354 Haftung, öffentliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die öffentliche Hand haftet nach geltendem Recht nicht für die neuartigen (emittentenfernen) Waldschäden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog