Der Dotierungsrahmen im Beschluss des Grossen Senats des BAG zur ablösenden Betriebsvereinbarung : Betriebswirtschaftlicher Ansatz zur Quantifizierung
Die Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung oder Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung ist nach dem Beschluss des Grossen Senats vom 16.9.1986 immer dann zulässig, wenn der Dotierungsrahmen aufrechterhalten bleibt, selbst wenn einzelne Arbeitnehmer dadurch schlechter gestellt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (1988; Nr 5; S 333-339)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 20.02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.116 Arbeitsverträge |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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