Der Dotierungsrahmen im Beschluss des Grossen Senats des BAG zur ablösenden Betriebsvereinbarung : Betriebswirtschaftlicher Ansatz zur Quantifizierung

Die Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung oder Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung ist nach dem Beschluss des Grossen Senats vom 16.9.1986 immer dann zulässig, wenn der Dotierungsrahmen aufrechterhalten bleibt, selbst wenn einzelne Arbeitnehmer dadurch schlechter gestellt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (1988; Nr 5; S 333-339)
VerfasserIn: Ahrend, Peter
Dernberger, Matthias
Rössler, Norbert
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.116 Arbeitsverträge
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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