Hungerlohn kann legal sein : Nicht tarifgebundene Arbeitgeber haben weitgehend freie Hand

Für die Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kann die Vertragsfreiheit nicht so weit gehen, dass der Lohn für einen Vollzeitjob sogar unter der Sozialhilfe bleibt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1988)
VerfasserIn: Brandt, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 17.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
331.116 Tarifverträge
331.881 Gewerkschaften
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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