Hungerlohn kann legal sein : Nicht tarifgebundene Arbeitgeber haben weitgehend freie Hand

Für die Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kann die Vertragsfreiheit nicht so weit gehen, dass der Lohn für einen Vollzeitjob sogar unter der Sozialhilfe bleibt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1988)
VerfasserIn: Brandt, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 17.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
331.116 Tarifverträge
331.881 Gewerkschaften
Region:BRD
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