Mitbestimmung bei Leistungs-und Verhaltenskontrolle : Hinweise zur Beteiligung des Betriebsrates bei der Einführung

Nach dem Urteil des BAG v.14.9.1984 (DB 1984, 2513) kann eine EDV-Anlage auch dann der Überwachung dienen, wenn die leistungsbezogenen Daten nicht auf technischem Wege durch die Einrichtung selbst gewonnen werden, sondern dem System zum Zwecke der Speicherung und Überarbeitung eingegeben werden müss...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1988)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.05.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.15 Mitbestimmung
342.721 Datenschutz
342.721(047) Datenschutz: Auskünfte
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach dem Urteil des BAG v.14.9.1984 (DB 1984, 2513) kann eine EDV-Anlage auch dann der Überwachung dienen, wenn die leistungsbezogenen Daten nicht auf technischem Wege durch die Einrichtung selbst gewonnen werden, sondern dem System zum Zwecke der Speicherung und Überarbeitung eingegeben werden müssen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog