Einkünfte aus Verwertung von Urheberrechten an kunstgewerblichen Gegenständen : VGH 87/14/0019 v.15.12.1987

Zu den Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gehören auch Schöpfungen der bildenden Künste (1 UrhG), zu denen 3 Abs.1 UrhG ausdrücklich die Werke des Kunstgewerbes zählt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
7 Kunst
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zu den Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gehören auch Schöpfungen der bildenden Künste (1 UrhG), zu denen 3 Abs.1 UrhG ausdrücklich die Werke des Kunstgewerbes zählt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog