Einkünfte aus Verwertung von Urheberrechten an kunstgewerblichen Gegenständen : VGH 87/14/0019 v.15.12.1987
Zu den Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gehören auch Schöpfungen der bildenden Künste (1 UrhG), zu denen 3 Abs.1 UrhG ausdrücklich die Werke des Kunstgewerbes zählt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.02.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
7 Kunst 336.2 Einkommensteuer |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zu den Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gehören auch Schöpfungen der bildenden Künste (1 UrhG), zu denen 3 Abs.1 UrhG ausdrücklich die Werke des Kunstgewerbes zählt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |