37 Abs.1 und 2 AngG 871 Abs.1 dritter Fall ABGB

Das Wirksambleiben der Konkurrenzklausel nach 37 Abs.1 und 2 AngG setzt nicht in allen Fällen ein schuldbares Verhalten vom Gewicht eines Entlassungsgrundes (Austrittsgrundes) voraus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1988; Nr 1)
VerfasserIn: Harrer, Manfred
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-608783 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage