82 lit.e zweiter Fall GewO 1859 27 Z.3 erster Fall AngG

Unter dem 'Nebengeschäft' im Sinne des 82 lit.e zweiter Fall GewO 1859 ist die tatsächliche Besorgung von Arbeiten durch einen Dienstnehmer (DN) ausserhalb des Geschäftsbetriebes seines Dienstgebers (DG) in der Absicht zu verstehen, sie wiederholt unter Verwendung von Zeit und Mühe zu verr...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1988; Nr 1)
VerfasserIn: Holzer, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.142 Nebenerwerb
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Unter dem 'Nebengeschäft' im Sinne des 82 lit.e zweiter Fall GewO 1859 ist die tatsächliche Besorgung von Arbeiten durch einen Dienstnehmer (DN) ausserhalb des Geschäftsbetriebes seines Dienstgebers (DG) in der Absicht zu verstehen, sie wiederholt unter Verwendung von Zeit und Mühe zu verrichten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog