18, 23 KSchG 1489 Satz 2 ABGB : OGH 5 Ob 560/87 v.30.6.1987
Die Gewährleistungsfrist endet auch beim drittfinanzierten Kauf frühestens mit Fälligkeit der letzten Rate des Käufers / Wird eine Sache im Bewusstsein ihres vertragswidrigen Zustandes veräussert, verjährt auch ein daraus resultierender Schadenersatzanspruch des Finanziers in dreissig Jahren.
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Veröffentlicht in: | Österr Bank-Archiv (1988; Nr 1; S 81-86)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.45 Konsumentenschutz
347.439 Verjährung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Gewährleistungsfrist endet auch beim drittfinanzierten Kauf frühestens mit Fälligkeit der letzten Rate des Käufers / Wird eine Sache im Bewusstsein ihres vertragswidrigen Zustandes veräussert, verjährt auch ein daraus resultierender Schadenersatzanspruch des Finanziers in dreissig Jahren. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |