'Vertretung' und 'vorübergehende Verwendung' : OGH 9 Ob A 141/87 v.2.12.1987

Der Begriff 'vorübergehende Verwendung beinhaltet ein wesentliches zeitliches Moment. Eine vorübergehende Dienstleistung ist ein aushilfsweises Tätigwerden, das durch kurzfristige Sonderverhältnisse auf Seite des Arbeitgebers veranlasst wird und einen absehbaren Zeitraum nicht überschreitet....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.116 Arbeitsverhältnis
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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