Überstundenpauschale für leitende Angestellte : OGH 9 Ob A 206/87 v.24.2.1988

Findet die Überstundenregelung des Kollektivvertrages auf das Angestelltenverhältnis eines leitenden Angestellten Anwendung, kann ein Überstundenentgelt, das zum Nachteil des Angestellten von den Bestimmungen des Kollektivvertrages abweicht, nicht gültig vereinbart werden / Der im Kollektivvertrag f...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Findet die Überstundenregelung des Kollektivvertrages auf das Angestelltenverhältnis eines leitenden Angestellten Anwendung, kann ein Überstundenentgelt, das zum Nachteil des Angestellten von den Bestimmungen des Kollektivvertrages abweicht, nicht gültig vereinbart werden / Der im Kollektivvertrag für Handelsangestellte gebrauchte Begriff 'Geltungsdauer' ist im allgemeinen an der Geltungsdauer des Kollektivvertrages zu orientieren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog