Wenn Geldautomaten missbraucht werden : Der Bundesgerichtshof schliesst eine Lücke im Strafrecht / BGH 3 StR 209/87
Nur straflose Gebrauchsanmassung - Der unbefugte Benutzer eines Geldautomaten mache sich jedoch wegen Unterschlagung des erlangten Geldes strafbar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1988)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.04.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
681.13 Automaten 34.038 Rechtsprechung |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser | Dokument Nr. A-604822 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |