Wenn Geldautomaten missbraucht werden : Der Bundesgerichtshof schliesst eine Lücke im Strafrecht / BGH 3 StR 209/87

Nur straflose Gebrauchsanmassung - Der unbefugte Benutzer eines Geldautomaten mache sich jedoch wegen Unterschlagung des erlangten Geldes strafbar.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1988)
VerfasserIn: Faller, Hans
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
681.13 Automaten
34.038 Rechtsprechung
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