Verpflichtung des Ausländerarbeitsamtes zur Berücksichtigung konkreter Unternehmerinteressen : VGH 87/09/0177 v.22.10.1987

Es ist das Recht jedes Arbeitgebers, sofern er dabei nicht gegen zwingendes Recht verstösst, die Anforderungen festzusetzen, die er an eine von ihm zu beschäftigende Person stellt. Finden diese Anforderungen in objektiven Notwendigkeiten des Unternehmens eine Grundlage, dann gehören sie zu den (gese...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.04.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.96 Arbeitsamt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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