Ausländerbeschäftigung und familienhafte Mitarbeit : VGH 87/09/0236 v.21.1.1988

Für Dienste naher Angehöriger kann die Entgeltvermutung des 1152 ABGB in der Regel nicht herangezogen werden, sofern sie im Haushalt, im Gewerbe bzw. in der Landwirtschaft mithelfen. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Familiendienste der Erfüllung familiärer Beistands-und Mitwirkungspflichten...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für Dienste naher Angehöriger kann die Entgeltvermutung des 1152 ABGB in der Regel nicht herangezogen werden, sofern sie im Haushalt, im Gewerbe bzw. in der Landwirtschaft mithelfen. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Familiendienste der Erfüllung familiärer Beistands-und Mitwirkungspflichten gelten, und es wird familienhafte Mitarbeit und Mitarbeit aus Gefälligkeit angenommen und ein Entgeltanspruch versagt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog