Verzugszinsen von Beitragsschulden : VGH 87/08/0037 v.20.5.1987
Bei einer Entscheidung über die Herabsetzung oder Nachsicht von Verzugszinsen nach 59 Abs.2 ASVG ist nicht auf die Sachlage im Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen. Da mit dieser Entscheidung nicht darüber abzusprechen ist, was an einem bestimmten Stichtag oder in einem konkreten Zeitraum rechte...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.03.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
351.83(094.5) ASVG 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei einer Entscheidung über die Herabsetzung oder Nachsicht von Verzugszinsen nach 59 Abs.2 ASVG ist nicht auf die Sachlage im Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen. Da mit dieser Entscheidung nicht darüber abzusprechen ist, was an einem bestimmten Stichtag oder in einem konkreten Zeitraum rechtens war, kommt es auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung an. Gegenteiliges lässt sich auch der Bestimmung des 59 Abs.2 ASVG nicht entnehmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |