Voraussetzungen der Kündigung von Wohnraummietverträgen durch den Vermieter wegen Eigenbedarfs : BAG VIII ARZ 4/87 v.20.1.1988

a) Für die Annahme von Eigenbedarf reicht die Absicht des Vermieters, in den vermieteten Räumen selbst zu wohnen oder eine der in 564b Abs.2 Nr.2 BGB genannten Personen wohnen zu lassen, nur aus, wenn er hierfür vernünftige Gründe hat. Unzureichende Unterbringung des Vermieters ist nicht erforderlic...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1988; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:a) Für die Annahme von Eigenbedarf reicht die Absicht des Vermieters, in den vermieteten Räumen selbst zu wohnen oder eine der in 564b Abs.2 Nr.2 BGB genannten Personen wohnen zu lassen, nur aus, wenn er hierfür vernünftige Gründe hat. Unzureichende Unterbringung des Vermieters ist nicht erforderlich / b) Entgegenstehende Interessen des Mieters sind ausschliesslich auf dessen Widerspruch gegen die Kündigung nach 556a BGB zu berücksichtigen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog