Beweislast bei ausserordentlicher Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit : BAG 2 AZR 226/87 v.6.8.1987
1. Auch bei einer ausserordentlichen Kündigung nach 626 BGB wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit trifft den Kündigenden die Darlegungs-und Beweislast für diejenigen Tatsachen, die die vom Gekündigten behauptete Rechtfertigung durch Einwilligung ausschliessen (Bestätigung des Urteils des erken...
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Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (1988; Nr 7)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.03.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.77(094.5) Angestelltengesetz 331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 1. Auch bei einer ausserordentlichen Kündigung nach 626 BGB wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit trifft den Kündigenden die Darlegungs-und Beweislast für diejenigen Tatsachen, die die vom Gekündigten behauptete Rechtfertigung durch Einwilligung ausschliessen (Bestätigung des Urteils des erkennenden Senats vom 24.November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr.76 zu 626 BGB unter Aufgabe des Urteils des Dritten Senats vom 16.Juni 1976 - 3 AZR 73/75 - AP Nr.8 zu 611 BGB Treuepflicht) / 2. Der Arbeitnehmer hat allerdings substantiiert die Tatsachen vorzutragen, aus denen sich die behauptete und bestrittene Einwilligung des Arbeitgebers ergeben soll. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |