Bezahlte Pausen zur Einnahme von Mahlzeiten in Dreischichtbetrieben : BAG 4 AZR 173/87 v.21.10.1987

Pausen zum Einnehmen der Mahlzeiten in einem Dreischichtbetrieb sind auch nach Verkürzung der Arbeitszeit gem. 3 Nr.5 MTV Metallindustrie NW zu bezahlen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1988; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 26.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.021.812.2 Schichtarbeit
331.81 Arbeitszeitverkürzung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Pausen zum Einnehmen der Mahlzeiten in einem Dreischichtbetrieb sind auch nach Verkürzung der Arbeitszeit gem. 3 Nr.5 MTV Metallindustrie NW zu bezahlen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog