Ruhegeldschuldner nach Aufhebungsvertrag und Betriebsübergang : BAG 3 AZR 586/86 v.28.4.1987

Nach 613a Abs.4 BGB ist eine Kündigung des Betriebsveräusserers oder Erwerbers aus Anlass des Betriebsübergangs unwirksam / Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Betriebserwerber bei der Betriebsnachfolge in die bestehenden Versorgungsanwartschaften eintritt / Verschiebungen de...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (1988; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.02.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
65.016 Unternehmerwechsel
65.016 Betriebsstillegung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach 613a Abs.4 BGB ist eine Kündigung des Betriebsveräusserers oder Erwerbers aus Anlass des Betriebsübergangs unwirksam / Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Betriebserwerber bei der Betriebsnachfolge in die bestehenden Versorgungsanwartschaften eintritt / Verschiebungen des Insolvenzrisikos sind nach 4 BetrAVG nicht uneingeschränkt zulässig und bedürfen in den Fallgestaltungen, die 4 BetrAVG nicht ausdrücklich erlaubt, einer Genehmigung des Beklagten.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog