Frei vereinbarte Leistungszulagen und SV-Sonderbeitragsanspruchslohn : VGH 87/08/0165 v.10.12.1987

Berechnungsgrundlage für den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration ist der Verdienst hier im Sinne des Abschnittes X des Kollektivvertrages für das eisen-und metallverarbeitende Gewerbe. Dieser Abschnitt umschreibt den Verdienst als den 'Arbeitslohn, bei leistungsbezogenen Entgelten ge...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.03.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Lohnzulagen
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Berechnungsgrundlage für den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration ist der Verdienst hier im Sinne des Abschnittes X des Kollektivvertrages für das eisen-und metallverarbeitende Gewerbe. Dieser Abschnitt umschreibt den Verdienst als den 'Arbeitslohn, bei leistungsbezogenen Entgelten gemäss 96 Abs.1 Z.4 ArbVG - ausgenommen Pauschalentlohnung auf Montage-und Baustellen - deren 13-Wochen-Durchschnitt' und sieht darüber hinaus vor, dass in den Verdienst bestimmte Zulagen (Z.1) sowie regelmässig geleistete Überstunden (Z.2) einzubeziehen sind. Der Wortlaut der Z.1 lässt keinen Zweifel, dass es sich hiebei um eine abschliessende Aufzählung handelt.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog