Frei vereinbarte Leistungszulagen und SV-Sonderbeitragsanspruchslohn : VGH 87/08/0165 v.10.12.1987
Berechnungsgrundlage für den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration ist der Verdienst hier im Sinne des Abschnittes X des Kollektivvertrages für das eisen-und metallverarbeitende Gewerbe. Dieser Abschnitt umschreibt den Verdienst als den 'Arbeitslohn, bei leistungsbezogenen Entgelten ge...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1988)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.03.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Lohnzulagen
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Berechnungsgrundlage für den Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration ist der Verdienst hier im Sinne des Abschnittes X des Kollektivvertrages für das eisen-und metallverarbeitende Gewerbe. Dieser Abschnitt umschreibt den Verdienst als den 'Arbeitslohn, bei leistungsbezogenen Entgelten gemäss 96 Abs.1 Z.4 ArbVG - ausgenommen Pauschalentlohnung auf Montage-und Baustellen - deren 13-Wochen-Durchschnitt' und sieht darüber hinaus vor, dass in den Verdienst bestimmte Zulagen (Z.1) sowie regelmässig geleistete Überstunden (Z.2) einzubeziehen sind. Der Wortlaut der Z.1 lässt keinen Zweifel, dass es sich hiebei um eine abschliessende Aufzählung handelt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |